Prepaid Mastercard - Änderungen 2022
Prepaid Mastercard: Die Änderungen 2022 für den Sachbezug
Prepaid Mastercard: Die Änderungen 2022 für den Sachbezug
Seit dem 15.03.2022 wurde durch das neue BMF Schreiben (IV C 5 - S 2334/19/10007 :007) detailliert bestätigt, was als Geldleistung und was als Sachbezug genutzt werden kann.
Welche Änderungen gibt es für den Sachbezug bei der Verwendung der prepaid Mastercard in 2022?
Seit dem 01.01.2022 wurde der steuerfreie Sachbezug, der über die prepaid Mastercard genutzt wurde, massiv in seiner bisherigen Flexibilität eingeschränkt. Die Bundesregierung hatte es erneut versäumt, die genauen Details für die rechtskräftige Nutzung des Sachbezuges über die prepaid Mastercard zu definieren bzw. nicht genau als Gesetzgeber zeitnah festzuschreiben. Das kennen nicht nur unsere Stammkunden, sondern viele Interessenten, die durch Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer verunsichert wurden und den bereits arbeitsrechtlich zugesagten Sachbezug über die prepaid Mastercard an Ihre Mitarbeiter ab dem 01.01.2020 eingestellt hatten, da hier bereits das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) greifen sollte. Unser heutige Bundeskanzlers, Herrn Olaf Scholz, der ehemalige Finanzminister sorgt plötzlich für die Unsicherheit in der Nutzung der prepaid Mastercard als steuerfreien Sachbezug.
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