Der Sachbezug 2022 für Mitarbeiter über die Kreditkarte by VIAKP e.V.

Steuerfreier Sachbezug für Ihre Mitarbeiter über die 50€ Karte by VIAKP
Benefits by VIAKP

Der steuerfreie Sachbezug für Mitarbeiter kann über die prepaid Sachbezugskarte by VIAKP in 2022 für den genehmigten Bereich der Waren und Dienstleistung des täglichen Bedarfs nach dem Zahlungsdiensteaufsichtgesetzes (ZAG) weiter genutzt werden.

Das Finanzamt hatte bereits in der ersten gestellten Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) zur prepaid Sachbezugskarte by VIAKP nach dem neuen gültigen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum 01.01.2022 die Nutzung des steuerfreien Sachbezug bestätigt.

Der VIAKP e.V. ist bereits für seine Mitglieder im Bereich des steuerfreien Sachbezug über die prepaid closed Loop Karte by VIAKP für die zukünftige Fortführung des steuerfreien Sachbezuges bei den Finanzämtern aktiv, damit unsere Kunden auch zum 01.01.2022 den steuerfreien Sachbezug für Ihre Mitarbeiter über die prepaid Sachbezugskarte nach den neuen gültigen gesetzlichen Vorschriften (ZAG) fortführen können.

Kein langes Warten für die Nutzung des steuerfreien Sachbezuges über die prepaid Kreditkarte by VIAKP e.V. im Jahr 2022.

  • Viele Arbeitgeber kennen das unsichere Gefühl der Nutzung des steuerfreien Sachbezuges über die 44 € prepaid Karte (z.B. prepaid Mastercard, prepaid VISA Card, Sachbezugskarte, Ticket+ Card, uvm.) aus dem Jahr 2020.

  • Jeder Arbeitgeber, der vor dem Jahr 2020 eine prepaid Kreditkarte für den steuerfreien Sachbezug an seine Mitarbeiter ausgegeben hatte, war bis zum April 2021 im Dunkeln gestanden.

 

Was war der Auslöser für die unsichere Nutzung des steuerfreien Sachbezuges über die prepaid Kreditkarte?

 

Was war das Problem bei der Verwendung des steuerfreien Sachbezugs über die prepaid Kreditkarte in Verbindung mit dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)?

  • Der steuerfreie Sachbezug für Mitarbeiter wurde durch das Jahressteuergesetz 2019 auf das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) abgestellt.

  • Allerdings gab es keine genaue Definition nach 2 Abs. 1 Nummer 10 ZAG, wie der steuerfreie Sachbezug bei der Verwendung mit einer prepaid Kreditkarte gegenüber dem zuständigen Finanzamt als Sachbezug oder Geldleistung gewertet wird.

 

Das BMF-Schreiben vom 04.2021 zum steuerfreien Sachbezug in Verbindung mit ZAG schaffte endlich den Durchblick für alle Arbeitgeber für die Nutzung der prepaid Kreditkarte!

  • Das BMF-Schreiben vom 13.5.2021 IV C 5 – S 2334/19/10007 :002 schaffte zum einen die klare Definition zwischen Geldleistung und dem Sachbezug.

  • Gleichzeitig sorgte die Nichtbeanstandungsfrist für alle prepaid Kreditkarten (prepaid Mastercard, prepaid VISA Card, Sachbezugskarte, Ticket+ Karte, uvm.) eine weitere Nutzung bis zum 31.12.2021.

  • Ab dem 01.01.2021 können nur Geldkarten (z.B. prepaid Kreditkarte by VIAKP) nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. B ZAG genutzt werden.

Der VIAKP e.V. sorgt immer für das Wohl unserer Kunden und deren Mitarbeiter in dem Bereich des steuerfreien Sachbezuges über die prepaid Kreditkarte by VIAKP e.V.

  • Die erste schriftliche Genehmigung für die Nutzung der prepaid Kreditkarte by VIAKP im Jahr 2022 liegt bereits für den steuerfreien Sachbezug vor.

  • Die prepaid Kreditkarte by VIAKP gehört nicht zu Einnahmen als zweckgebundene Geldleistung, nachträgliche Kostenerstattung, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten.

  • Die prepaid Kreditkarte by VIAKP gilt als Geldkarte, die ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und wird als limitierte Produktpalette nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. B ZAG behandelt.

  • Das zuständige Finanzamt hat die prepaid Kreditkarte by VIAKP geprüft und die Produktpalette, Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs als steuerfreien Sachbezug ab dem Jahr 2022 bestätigt.

 

Unsere Kunden wissen, dass wir immer mehr als nur den Standard bieten, auch bei der prepaid Kreditkarte in Verbindung mit dem steuerfreien Sachbezug über VIAKP e.V.

  • Wir haben bereits weitere Anfragen für zusätzliche Kriterien zur Nutzung des steuerfreien Sachbezuges über die prepaid Kreditkarte auf der gesetzlichen Grundlage des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) veranlasst.

  • Gleichzeitig wurde in den weiteren Anrufungsauskunft (§ 42 e EStG) innovative Zusatzfunktion (z.B. Wahlmöglichkeit des Mitarbeiters für den Wechsel der limitierten Produktpalette im monatlichen Rhythmus, uvm.) beantragt.

  • Unsere Kunden wurden bereits über den Sachverhalt informiert und erhalten umgehend, wenn alle Bestätigungen vorliegen, auf Anfrage ein Muster für die persönliche und sichere Anrufungsauskunft bei dem jeweiligen zuständigen Finanzamt.

 

Warum sollte jeder Arbeitgeber den steuerfreien Sachbezug über die prepaid Kreditkarte by VIAKP umgesetzt werden?

  • Schnelle Reaktionszeiten und kein langes Warten in der Hotline oder keine Reaktion auf Anfragen, selbst wenn es einmal zu Reklamationen kommt.

  • Komplette Videoanleitung für jeden einzelnen Vorgang für
    a) das kostenfreie digitale Arbeitgeberportal der prepaid Kreditkarte
    b) die kostenfreie Mitarbeiter APP der prepaid Kreditkarte
    c) die das gesamte digitale bAV & Benefits Verwaltungsportal im Corporate Design inklusive der digitalen Personalakte für jeden Mitarbeiter
    d) die Mitarbeiter WebAPP im Corporate Design für alle Unternehmensbenefits (z.B. bAV, Bildschirmbrille, Gesundheitsmanagementmöglichkeiten, Kantinenplan, Kinderbetreuung, Weiterbildungsmöglichkeiten, Zeitkonten, uvm.)

  • Schnelle und sichere Abwicklung für den umgehenden Einsatz des gewünschten Sachbezuges.

  • Keine Vertragsbindung.

  • Keine arbeitsrechtliche Bindung an den Sachbezug ab Portalanbindung. Sie als Arbeitgeber können mit Zugang, den von Ihnen mit Ihren Mitarbeitern vereinbarten Sachbezug jederzeit verändern, umsetzen und verbuchen.

  • Sie können Dauerbeladungslisten für die automatisierte Beladung (z.B. monatlich oder jährlich) hinterlegen.

  • Die gesamten Arbeitsabläufe werden nur digital gesteuert. Mehr umweltfreundlicheres Arbeiten geht nicht.

  • Die benötige Dokumentation für den steuerfreien Sachbezug kann mit wenigen Klicks zum Download abgerufen werden.

  • Revisionssichere Ladevorgänge und Sachbezugsdokumentation.

  • Sichere Beladungsvorgänge durch das E-Geld Verfahren. Das Geld bleibt immer Ihr Eigentum oder das Ihrer Mitarbeiter.

  • Persönliches Kartendesign im Corporate Design ist möglich und das ohne einen sonstigen Dienstleister. Es sind Ihre Mitarbeiter, die für Ihre zukünftigen Unternehmensziele sorgen und kein Marketing für einen Dienstleister betreiben.


Sichern Sie sich jetzt Ihre persönliche Firmenkreditkarte im Corporate Design für den steuerfreien Sachbezug im Jahr 2022. Mehr als nur Gehalt für Ihre Mitarbeiter über den Sachbezug mit der prepaid Kreditkarte by VIAKP.

  • Die prepaid Kreditkarte by VIAKP e.V. wird oft als Weihnachtsgeschenk für die Weihnachtsfeier an die Mitarbeiter von den Unternehmen ausgegeben.

 

VIAKP e.V. – Ihr Partner für alle Benefits im Unternehmen, mehr als nur Gehalt.

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